Grenzgänger: Einzelheiten zu Ihren Rechten für Ihre Gesundheitsversorgung in Luxemburg

Was ist ein Grenzgänger?

Ein Grenzgänger arbeitet und in einem anderen Land der Europäischen Union als dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, und ist auch dort versichert. Er kehrt grundsätzlich täglich oder mindestens einmal pro Woche in sein Wohnsitzland zurück (temporäres Kriterium).

In diesem Fall ist sein zuständiges Land für die Gesundheitsversorgung das Land, in dem er arbeitet.
Die CNS ist für alle in Luxemburg erbrachten Leistungen zuständig auch für die Anspruchsberechtigten des Grenzgängers.

Es ist Ihr Arbeitgeber, der Sie innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Arbeitsaufnahme, bei der Gemeinsamen Zentralstelle der Sozialversicherung anmelden muss.

Dadurch erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer. Sie sind dann als Hauptversicherter versichert und können sich in Luxemburg behandeln lassen.

Welche Rechte haben Grenzgänger?

Grenzgänger genießen die gleichen Rechte im Bereich der Gesundheitsversorgung wie die Einwohner Luxemburgs. Um in Luxemburg Behandlungen zu erhalten, müssen Sie lediglich Ihre Sozialversicherungskarte (CNS) vorlegen. Der „Grenzgänger“-Patient wird wie ein Luxemburger Einwohner betreut und behandelt.

Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, ist ein Rezept eines ausländischen oder luxemburgischen Arztes erforderlich. Medizinisch-biologische Untersuchungen, die von der CNS abgedeckt werden, erfordern keine Vorauszahlungen (direkte Leistungsabrechnung).


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der CNS
Grenzgänger: WUSSTEN SIE SCHON?

Sie haben in Luxemburg Anspruch auf die gleichen
Gesundheitsleistungen wie ein Einwohner Luxemburgs

Ein überraschter Mann, der mit weit aufgerissenen Augen seine Brille hochschiebt

VORTEIL Nr. 1: AUSLÄNDISCHE VERORDNUNGEN

Wenn man Grenzarbeitnehmer ist, muss kein Antrag auf Übernahme gestellt werden, um im Großherzogtum Luxemburg eine medizinisch-biologische Untersuchung durchführen zu lassen. Um Anspruch auf die gleichen Leistungen wie ein Einwohner zu haben, genügt es:

  • Mitglied bei der Nationalen Gesundheitskasse zu sein
  • Eine ärztliche Verordnung eines luxemburgischen oder ausländischen Arztes (aus Belgien, Frankreich oder Deutschland) zu haben

  • Ihre Ergebnisse werden an Ihren Arzt gesendet, unabhängig davon, in welchem Land er praktiziert
  • Dank unserer sicheren MYLAB-Plattform, auf die Sie über das Internet oder über die Smartphone-App (iOS oder Android) zugreifen können, haben Sie außerdem Zugriff auf Ihre Ergebnisse in Echtzeit.-

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Eine Frau mit weit aufgerissenen Augen

VORTEIL Nr. 2: DIREKTE LEISTUNGSABRECHNUNG

Sie müssen keine Vorauszahlungen leisten, wir bieten die direkte Leistungsabrechnung.

Im Rahmen der direkten Leistungsabrechnung erhält das BIONEXT-Labor seine Leistungen von der CNS zurückerstattet.

  • Wenn Sie über eine Zusatzkrankenversicherung verfügen, können bestimmte Untersuchungen, die nicht von der CNS übernommen werden, ebenfalls erstattet werden.

  • Wenn Sie nicht über eine zusätzliche Krankenversicherung verfügen, ist es wichtig zu beachten, dass der Erstattungssatz für die meisten Untersuchungen in Luxemburg im Allgemeinen höher ist als in Frankreich und je nach Leistung bis zu 100% beträgt.

Bei einer Übernahme teilt Ihnen die Krankenschwester direkt mit, wie viel Sie selbst möglicherweise noch zu zahlen haben.

Was ist mit der Familie?

Ein lachendes Baby mit Sonnenbrille

VORTEIL Nr. 3: DIE MITVERSICHERTEN

Auch Ihre Familienangehörigen können in Luxemburg Leistungen der Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, müssen jedoch bei der CNS mitversichert sein.

Was ist die Mitversicherung?

  • Eine mitversicherte Person ist eine Person, die nicht persönlich versichert ist: Ehepartner, Partner (PACS) oder Kind(er).
    Die Benennung der Familienangehörigen, die Anspruch auf eine solche Mitversicherung haben, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes bezüglich der Zugehörigkeit von Familienangehörigen zum Hauptversicherten.

  • Die Mitversicherung eines oder mehrerer Familienmitglieder erfolgt nie automatisch.
    Eine Anfrage muss an die Mitversicherungsabteilung der CNS eingereicht werden. In bestimmten Fällen muss die CNS über ein bestimmtes Dokument verfügen.

  • Der Mitversicherte kann als Familienangehöriger eines Hauptversicherten in den Genuss eines Krankenversicherungsschutzes kommen.

  • Die Mitversicherung ist kostenlos.

Praktische Tipps zur Mitversicherung

Damit Sie Ihre Familienangehörigen je nach Ihrer familiären Situation mitversichern können, hier einige praktische Tipps:

Workflow CNS 1

Kontaktieren Sie die CNS unter der folgenden Nummer (+352) 27 571, um sie über den Antrag auf Mitgliedschaft eines oder mehrerer Mitglieder Ihrer Familie (Kind(er) und/oder Ehepartner oder Partner) als Mitversicherte zu informieren. Sie müssen ihnen Ihre familiäre Situation erläutern und ihnen Ihr Wohnsitzland mitteilen. Sie können Sie informieren und Ihnen sagen, welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Workflow CNS 2

Abhängig von den von der CNS bereitgestellten Elementen müssen Sie die Krankenversicherung Ihres Wohnsitzlandes kontaktieren, um ihr mitzuteilen, welche Familienangehörigen Sie bei der CNS mitversichern möchten.

Workflow CNS 3

Die Krankenversicherung des Wohnorts übermittelt der CNS eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Familienangehörigen tatsächlich der dem luxemburgischen System angeschlossenen versicherten Person zugehörig sind. Sie wird auch die Mitgliedschaft in Luxemburg elektronisch beantragen. Die CNS kann dann nach Erhalt aller Elemente die Schritte zur Mitgliedschaft vornehmen.

Wenn Sie bereits Mitglied der CNS sind und sich Ihre Situation ändert (Ehe, Lebenspartnerschaft, Geburt), vergessen Sie nicht, dies der Krankenkasse in Ihrem Wohnsitzland mitzuteilen. Diese wird die erforderlichen Informationen und Formulare an die CNS weiterleiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der CNS

BIONEXT-PROBENAHMELEISTUNGEN

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80 BIONEXT-Labore sind über ganz Luxemburg verteilt

Die meisten unserer Labore empfangen Sie täglich ab 6 Uhr und auch am Samstagmorgen.
Einige sind von Montag bis Freitag auch am Nachmittag geöffnet.

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Wir kommen auch an Ihren Arbeitsplatz dank unseres pünktlichen und kostenlosen mobilen Service PICKEN DOHEEM

Verfügbar sowohl für Grenzarbeitnehmer als auch für Einwohner. Wir kommen zu Ihnen an Ihren Arbeitsplatz und bieten Ihnen diese Leistung ohne zusätzliche Kosten an.

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