Die Abgabe durchführen, wenn man Grenzgänger ist
Was ist ein Grenzgänger?
"Gemäß den Gemeinschaftsvorschriften bezeichnet der Begriff "Grenzgänger" jeden Arbeitnehmer, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats beschäftigt ist und im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt (politisches Kriterium), in das er in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche zurückkehrt (zeitweiliges Kriterium)."
Definition des Europäischen Parlaments.
Im Jahr 2022 sind 46,8 % der Arbeitnehmer in Luxemburg Grenzgänger. Um Grenzgängern das Leben zu erleichtern, bietet Luxemburg zahlreiche Vorteile, insbesondere im Bereich der Gesundheitsfürsorge.
Welche Rechte haben Grenzgänger?
Grenzgänger genießen dieselben Vorteile in Bezug auf die Gesundheitsversorgung wie in Luxemburg ansässige Personen. Um diese Vorteile in Anspruch nehmen zu können, ist jedoch ein Rezept erforderlich, das von einem ausländischen oder luxemburgischen Arzt ausgestellt wurde. Für medizinische Analysen, die von der CNS abgedeckt werden, ist kein Kostenvorschuss erforderlich. Wenn Sie eine Zusatzkrankenversicherung haben, können bestimmte Analysen, die nicht von der CNS übernommen werden, ebenfalls ohne Kostenvorschuss erstattet werden. Wenn Sie keine Zusatzkrankenversicherung haben, ist es wichtig zu beachten, dass der Erstattungssatz für die meisten Analysen in Luxemburg im Allgemeinen höher ist als in Frankreich und je nach Leistung zwischen 80 % und 100 % liegt.
Was ist mit der Familie?
Der Grenzgänger ist verpflichtet, der CNS jede familiäre Veränderung zu melden, so wie er es auch in seinem Wohnsitzland tun würde. So können auch seine Familienangehörigen als Mitversicherte eine Krankenversicherung in Luxemburg in Anspruch nehmen. Die Bestimmung der Familienmitglieder, die für eine solche Mitversicherung in Frage kommen, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnlandes in Bezug auf die Zugehörigkeit der Familienmitglieder zum Hauptversicherten.
Weitere Informationen auf der CNS website
Zu einem Labor gehen
Die meisten unserer Krankenschwestern und Krankenpfleger sprechen fließend Französisch, Englisch und Deutsch und sind in der Lage, alle Ihre Fragen zu den Proben und den damit verbundenen administrativen Details zu beantworten. Außerdem sind unsere Zentren gleichmäßig über das Großherzogtum verteilt, so dass Sie auf Ihrer morgendlichen Fahrt einen Zwischenstopp einlegen können. Die meisten unserer Labore sind bereits ab 6 Uhr morgens geöffnet, um Ihnen eine größere Flexibilität zu bieten. Um Ihnen den Zugang zu unseren Zentren zu erleichtern, können Sie sich die Karte ansehen, auf der Sie leicht die Zentren finden können, die sich in der Nähe der von Grenzgängern am häufigsten befahrenen Autobahnachsen befinden.
Oder sich am Nachmittag entnehmen lassen
Die BIONEXT Laboratorien verfügen über eine umfassende Präsenz in den wichtigsten Städten und Gemeinden Luxemburgs, so dass Sie Ihre Analysen in allen unseren Laboratorien überwiegend bis zum Mittag durchführen lassen können. Wenn Sie eine Probenahme am Nachmittag durchführen möchten, können Sie sich an das Labor in Leudelange wenden, das sich in 2-4 rue du Château d'Eau L-3364 befindet.
Vereinbaren Sie einen Termin im Büro mit PICKEN DOHEEM (gebührenfrei)
Sie können einen Termin im Büro für eine Blutentnahme oder einen COVID-19-Test (außer in unseren Labors durchgeführte schnelle Antigen- und Quick-PCR-Tests) über unseren mobilen, pünktlichen und kostenlosen PICKEN DOHEM-Service vereinbaren, der sowohl für Grenzgänger als auch für Einwohner verfügbar ist. Wir können uns an Ihren Arbeitsplatz begeben, um Ihnen diesen Service ohne zusätzliche Kosten anzubieten.
F.A.Q
Eine Blutprobe nehmen, eine medizinische Analyse in Luxemburg durchführen, wie funktioniert das?
Wenn man als Grenzgänger im Großherzogtum Luxemburg Blut abnehmen oder Blut entnehmen lassen will, ist kein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Um Anspruch auf die gleichen Leistungen wie ein Einwohner zu haben, genügt es :
- Bei der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé) versichert zu sein.
- Eine ärztliche Verordnung von einem luxemburgischen oder ausländischen (belgischen, französischen oder deutschen) Arzt zu haben.
Ihre Ergebnisse werden an Ihren Arzt gesendet, unabhängig davon, in welchem Land er praktiziert.
Sie haben außerdem Zugriff auf Ihre Ergebnisse in Echtzeit über unsere sichere MYLAB-Plattform, die über das Internet oder über die Smartphone-App (iOS oder Android) zugänglich ist.
Ist mein ausländisches Rezept in Luxemburg gültig?
Ein von einem europäischen Arzt ausgestelltes ärztliches Rezept ist in Luxemburg gültig. Sie können also ohne Termin mit einem belgischen, deutschen oder französischen Rezept in eines unserer Zentren gehen und werden von der CNS ohne Kostenvorschuss im Rahmen des Drittzahlers behandelt.
Mein Arzt praktiziert nicht in Luxemburg, wird er meine Testergebnisse erhalten?
Ihr Arzt erhält Ihre Ergebnisse in Echtzeit über die Tools zum Abrufen der Ergebnisse, die den Ärzten zur Verfügung stehen. Eine Papierkopie kann ihm auch per Post zugesandt werden. Es macht keinen Unterschied, ob ein Arzt in Luxemburg oder in einem Grenzland praktiziert.
Muss man die Kosten vorstrecken?
In Luxemburg erhält der Grenzgänger die gleichen Leistungen wie ein in Luxemburg ansässiger Bürger. Sie müssen im Rahmen des Drittzahlerverfahrens keine Kosten vorstrecken. Es ist das Labor, das sich die Kosten für die durchgeführten Analysen direkt von der CNS erstatten lässt.
Einige Analysen, die sogenannten Hors-nomenclature-Analysen, werden möglicherweise nicht von der CNS übernommen. Wenn Sie jedoch über eine Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit verfügen, ist es möglich, dass Ihr Vertrag die eventuellen Kosten für diese Hors-nomenclature-Analysen abdeckt.
Bitte fragen Sie unsere Krankenschwester, ob die Kosten für die bei der Blutentnahme verschriebenen Analysen übernommen werden.
Weiterer nützlicher Link: frontaliers.lu
